Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2022/01/0056

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2022/01/0056

Entscheidungsdatum

18.03.2022

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6

Rechtssatz

Bei der Prüfung des Verleihungshindernisses nach Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG 1985 ist eine Prognose über das zukünftige Wohlverhalten des Verleihungswerbers zu treffen. Es ist auch zu beachten, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft den Abschluss einer (erfolgreichen) Integration des Fremden in Österreich darstellt vergleiche VwGH 2.4.2021, Ro 2021/01/0010, mwN; vergleiche dazu erstmals VwGH 28.1.2019, Ro 2018/01/0018). Dass ein einer positiven Prognose nach Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG 1985 entgegenstehendes Fehlverhalten durch eine Integration des Verleihungswerbers in anderen Bereichen ausgeglichen werden könne, ist dieser Rechtsprechung nicht zu entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022010056.L02

Im RIS seit

26.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2022

Dokumentnummer

JWR_2022010056_20220318L02