Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
10
Geschäftszahl
Ra 2021/08/0018
Entscheidungsdatum
06.09.2023
Index
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm
MindestlohntarifV private Bildungseinrichtungen 2009 §2
MindestlohntarifV private Bildungseinrichtungen 2010 §2
MindestlohntarifV private Bildungseinrichtungen 2011 §2
Rechtssatz
Dem bei der (in der Beschäftigungsgruppe 4 des Mindestlohntarifs für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte Arbeitnehmer/innen normierten) Umschreibung der "Personen, die Lern- und Freizeitbetreuung" leisten, beigefügten Merkmal "im multikulturellen Bereich" soll für die Abgrenzung zwischen "unterrichtender" Tätigkeit (auch diese kann in einem "multikulturellen Bereich" stattfinden und es beruht die in der Regel höhere Entlohnung dieser Beschäftigungsgruppe im Vergleich zu Tätigkeiten der "Lern- und Freizeitbetreuung im multikulturellen Bereich" evidentermaßen nicht auf dem Nichtvorliegen dieses Merkmals) und den in der Beschäftigungsgruppe 4 aufgezählten Tätigkeitsarten erkennbar keine für die Zuordnung der Tätigkeit zu einer der beiden genannten Beschäftigungsgruppen relevante Unterscheidungskraft zukommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021080018.L11
Im RIS seit
10.10.2023
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2023
Dokumentnummer
JWR_2021080018_20230906L10