Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2021/08/0018

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

10

Geschäftszahl

Ra 2021/08/0018

Entscheidungsdatum

06.09.2023

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

MindestlohntarifV private Bildungseinrichtungen 2009 §2
MindestlohntarifV private Bildungseinrichtungen 2010 §2
MindestlohntarifV private Bildungseinrichtungen 2011 §2

Rechtssatz

Dem bei der (in der Beschäftigungsgruppe 4 des Mindestlohntarifs für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte Arbeitnehmer/innen normierten) Umschreibung der "Personen, die Lern- und Freizeitbetreuung" leisten, beigefügten Merkmal "im multikulturellen Bereich" soll für die Abgrenzung zwischen "unterrichtender" Tätigkeit (auch diese kann in einem "multikulturellen Bereich" stattfinden und es beruht die in der Regel höhere Entlohnung dieser Beschäftigungsgruppe im Vergleich zu Tätigkeiten der "Lern- und Freizeitbetreuung im multikulturellen Bereich" evidentermaßen nicht auf dem Nichtvorliegen dieses Merkmals) und den in der Beschäftigungsgruppe 4 aufgezählten Tätigkeitsarten erkennbar keine für die Zuordnung der Tätigkeit zu einer der beiden genannten Beschäftigungsgruppen relevante Unterscheidungskraft zukommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021080018.L11

Im RIS seit

10.10.2023

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2023

Dokumentnummer

JWR_2021080018_20230906L10