Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ra 2021/05/0132
Entscheidungsdatum
09.05.2023
Index
83 Naturschutz Umweltschutz
Norm
Recycling-BaustoffV 2015 §6 Abs1
Rechtssatz
§ 6 Abs. 1 Recycling-BaustoffV 2015 stellt schon nach seinem Wortlaut auf das "Trennen" und nicht auf das "Sammeln" ab.Paragraph 6, Absatz eins, Recycling-BaustoffV 2015 stellt schon nach seinem Wortlaut auf das "Trennen" und nicht auf das "Sammeln" ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021050132.L03
Im RIS seit
20.06.2023
Zuletzt aktualisiert am
28.06.2023
Dokumentnummer
JWR_2021050132_20230509L03