Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2020/03/0150

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2020/03/0150

Entscheidungsdatum

25.11.2020

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §21 Abs2
WaffG 1996 §22 Abs2

Rechtssatz

Der Hinweis des Revisionswerbers auf die Ausübung des Sicherheitsgewerbes (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe) vermag den waffenrechtlichen Bedarf für sich genommen noch nicht zu begründen. Vielmehr erfordert dies eine konkrete und substanzielle Dartuung im Einzelnen, woraus sich die waffenrechtlich geforderte besondere Gefahrenlage ergibt vergleiche zum Ganzen etwa - ebenfalls einen Waffenpasswerber aus dem Sicherheitsgewerbe betreffend - VwGH 23.2.2018, Ra 2018/03/0002, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020030150.L01

Im RIS seit

04.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2021

Dokumentnummer

JWR_2020030150_20201125L01

Rechtssatz für Ra 2021/03/0294

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2021/03/0294

Entscheidungsdatum

10.12.2021

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §21 Abs2
WaffG 1996 §22 Abs2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/03/0150 B 25. November 2020 RS 1

Stammrechtssatz

Der Hinweis des Revisionswerbers auf die Ausübung des Sicherheitsgewerbes (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe) vermag den waffenrechtlichen Bedarf für sich genommen noch nicht zu begründen. Vielmehr erfordert dies eine konkrete und substanzielle Dartuung im Einzelnen, woraus sich die waffenrechtlich geforderte besondere Gefahrenlage ergibt vergleiche zum Ganzen etwa - ebenfalls einen Waffenpasswerber aus dem Sicherheitsgewerbe betreffend - VwGH 23.2.2018, Ra 2018/03/0002, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021030294.L01

Im RIS seit

18.01.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2022

Dokumentnummer

JWR_2021030294_20211210L01