Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2021/01/0410

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

Ra 2021/01/0410

Entscheidungsdatum

14.12.2022

Index

41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §40 Abs1

Rechtssatz

Für die Anwendung des Paragraph 40, Absatz eins, SPG 1991 ist eine "Festnahme" durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erforderlich. Dabei kommt es aber auf die gesetzliche Grundlage, nach der die Festnahme erfolgte, nicht an vergleiche VwGH 29.7.1998, 97/01/0102, 0103). Diese Sichtweise wird durch die jüngere Rechtsprechung des VwGH bestätigt, in der in Bezug auf Paragraph 40, Absatz eins, SPG 1991 auf die "Festnahme" bzw. den Zweck der Durchsuchung - eine Eigen- oder Fremdgefährdung bzw. eine Flucht "während der Anhaltung" zu verhindern -, abgestellt wird vergleiche VwGH 5.12.2017, Ra 2017/01/0373, 30.3.2017, Ra 2015/03/0076).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021010410.L11

Im RIS seit

01.02.2023

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2026

Dokumentnummer

JWR_2021010410_20221214L07