Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ro 2019/17/0002

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ro 2019/17/0002

Entscheidungsdatum

15.02.2021

Index

34 Monopole

Norm

GSpG 1989 §56a Abs1

Rechtssatz

Mit der Aufforderung zur Einstellung des Spielbetriebs bei sonstiger Betriebsschließung wird das Verwaltungsverfahren "Betriebsschließung" im Sinne des Paragraph 56 a, Absatz eins, GSpG eingeleitet vergleiche etwa VwGH 30.3.2016, Ra 2016/09/0023, mwN). Diese Aufforderung hat der eigentlichen Betriebsschließung voranzugehen und bildet eine Tatbestandsvoraussetzung für deren Verfügung. Sie ist an den "Verfügungsberechtigten" vergleiche etwa VwGH 24.2.2014, 2013/17/0516, mwN) zu richten. Darunter ist jedenfalls der Betriebsinhaber zum Zeitpunkt der Aufforderung zu verstehen. Dies entspricht auch dem hg. Erkenntnis vom 30. März 2016, Ro 2016/09/0002, wonach jede Anordnung an den (Inhaber des) zu schließenden "Betrieb(s)" zu richten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019170002.J03

Im RIS seit

07.04.2021

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2021

Dokumentnummer

JWR_2019170002_20210215J03