Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2019/11/0202

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2019/11/0202

Entscheidungsdatum

01.06.2021

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

LSD-BG 2016 §22 Abs1
LSD-BG 2016 §22 Abs1a

Rechtssatz

Ein Beschäftiger, der einen Arbeitnehmer zu einer Arbeitsleistung nach Österreich entsendet, gilt gemäß Paragraph 22, Absatz eins, vorletzter Satz LSD-BG 2016 in Bezug auf die Verpflichtung zur Bereithaltung von Lohnunterlagen als Arbeitgeber. Ein Beschäftiger, der einen mobilen Arbeitnehmer im Transportbereich zu einer Arbeitsleitung nach Österreich entsendet, ist daher gemäß Paragraph 22, Absatz eins a, LSD-BG 2016 verpflichtet sicherzustellen, dass der Arbeitsvertrag oder Dienstzettel im Sinne der Richtlinie 91/533/EWG bereits ab der Einreise in das Bundesgebiet im Fahrzeug bereitgehalten oder den Organen des Amtes für Betrugsbekämpfung unmittelbar vor Ort und im Zeitpunkt der Erhebung in elektronischer Form zugänglich gemacht wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019110202.L02

Im RIS seit

06.07.2021

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2021

Dokumentnummer

JWR_2019110202_20210601L02