Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2011/08/0203

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2011/08/0203

Entscheidungsdatum

14.11.2012

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1 Z3;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Rechtssatz

Der Erfolg einer vom Arbeitsmarktservice zugewiesenen Maßnahme kann unter anderem dadurch vereitelt werden, dass die arbeitslose Person ein vorsätzliches Verhalten an den Tag legt, welches objektiv geeignet ist, den Ausschluss von der Maßnahme zu provozieren, wenn dieser nämlich z.B. erforderlich ist, um den übrigen Kursteilnehmern ein ungestörtes Arbeiten zu ermöglichen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 19. September 2007, Zl. 2006/08/0241).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011080203.X01

Im RIS seit

17.12.2012

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2013

Dokumentnummer

JWR_2011080203_20121114X01

Rechtssatz für Ra 2019/08/0036

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

Ra 2019/08/0036

Entscheidungsdatum

05.06.2019

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1 Z3
AlVG 1977 §9 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/08/0203 E 14. November 2012 RS 1

Stammrechtssatz

Der Erfolg einer vom Arbeitsmarktservice zugewiesenen Maßnahme kann unter anderem dadurch vereitelt werden, dass die arbeitslose Person ein vorsätzliches Verhalten an den Tag legt, welches objektiv geeignet ist, den Ausschluss von der Maßnahme zu provozieren, wenn dieser nämlich z.B. erforderlich ist, um den übrigen Kursteilnehmern ein ungestörtes Arbeiten zu ermöglichen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 19. September 2007, Zl. 2006/08/0241).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019080036.L05

Im RIS seit

09.02.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2021

Dokumentnummer

JWR_2019080036_20190605L04