Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
Fe 2019/01/0001
Entscheidungsdatum
13.02.2020
Index
41/02 Staatsbürgerschaft
Norm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6
Rechtssatz
Es ist unerheblich, ob das Verhalten von ordentlichen Gerichten oder Verwaltungsbehörden geahndet wurde bzw. werden konnte (vgl. insoweit zu einer im Ausland eingegangenen mehrfachen Ehe - Bigamie - VwGH 14.12.2018, Ra 2018/01/0406, Rn. 46).Es ist unerheblich, ob das Verhalten von ordentlichen Gerichten oder Verwaltungsbehörden geahndet wurde bzw. werden konnte vergleiche insoweit zu einer im Ausland eingegangenen mehrfachen Ehe - Bigamie - VwGH 14.12.2018, Ra 2018/01/0406, Rn. 46).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:FE2019010001.H04
Im RIS seit
29.04.2020
Zuletzt aktualisiert am
03.06.2026
Dokumentnummer
JWR_2019010001_20200213H05