Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
12
Geschäftszahl
Ra 2018/17/0048
Entscheidungsdatum
11.07.2018
Index
34 Monopole
Norm
GSpG 1989 §4
GSpG 1989 §5
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2018/17/0049
Rechtssatz
Auf gesetzlicher Ebene ist durch die §§ 4 und 5 GSpG umfassend sichergestellt, dass auch Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten einem vergleichbaren ordnungs- und aufsichtsrechtlichen Regime wie die Glücksspieltätigkeiten nach dem GSpG unterliegen. Es besteht ein einheitliches System, das sicherstellt, dass auch Landesausspielungen einheitlichen - strengen - Regelungen unterliegen.Auf gesetzlicher Ebene ist durch die Paragraphen 4 und 5 GSpG umfassend sichergestellt, dass auch Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten einem vergleichbaren ordnungs- und aufsichtsrechtlichen Regime wie die Glücksspieltätigkeiten nach dem GSpG unterliegen. Es besteht ein einheitliches System, das sicherstellt, dass auch Landesausspielungen einheitlichen - strengen - Regelungen unterliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018170048.L15
Im RIS seit
24.04.2021
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2021
Dokumentnummer
JWR_2018170048_20180711L12