Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
Ra 2018/03/0027
Entscheidungsdatum
05.09.2018
Index
L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung Polizeistrafen Tirol
L40057 Prostitution Sittlichkeitspolizei Tirol
Norm
LPolG Tir 1976 §1 Abs1
LPolG Tir 1976 §5 Abs3
Rechtssatz
Die vorliegende massive Beeinträchtigung der Nachtruhe von 23 Uhr bis 3 Uhr durch Silierarbeiten (die Silage wurde mit einem Traktor im Fahrsilo verdichtet und anplaniert) kann von der in § 5 Abs. 3 Tir LPolG 1976 normierten Ausnahmeregelung nicht mehr als gedeckt angesehen werden.Die vorliegende massive Beeinträchtigung der Nachtruhe von 23 Uhr bis 3 Uhr durch Silierarbeiten (die Silage wurde mit einem Traktor im Fahrsilo verdichtet und anplaniert) kann von der in Paragraph 5, Absatz 3, Tir LPolG 1976 normierten Ausnahmeregelung nicht mehr als gedeckt angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030027.L05
Im RIS seit
14.06.2021
Zuletzt aktualisiert am
14.06.2021
Dokumentnummer
JWR_2018030027_20180905L05