Der VwGH hat festgehalten, dass eine extreme Beeinträchtigung des Privat- und Familienlebens im Falle des konkret zu befürchtenden Verlustes der "Green Card" und der damit verbundenen Beeinträchtigung des Einreise- bzw. Aufenthaltsrechts in die bzw. in den USA in Betracht käme. Eine extreme Beeinträchtigung des Privat- und Familienlebens liegt jedoch fallbezogen nicht vor, wenn dem Betroffenen der Wiedererwerb der "Green Card" mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Monaten bzw. damit verbundenen geringen Kosten (EUR 210,-- und $ 325,--) möglich ist (vgl. zu allem VwGH 24.5.2016, Ra 2016/01/0058, mwN).Der VwGH hat festgehalten, dass eine extreme Beeinträchtigung des Privat- und Familienlebens im Falle des konkret zu befürchtenden Verlustes der "Green Card" und der damit verbundenen Beeinträchtigung des Einreise- bzw. Aufenthaltsrechts in die bzw. in den USA in Betracht käme. Eine extreme Beeinträchtigung des Privat- und Familienlebens liegt jedoch fallbezogen nicht vor, wenn dem Betroffenen der Wiedererwerb der "Green Card" mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Monaten bzw. damit verbundenen geringen Kosten (EUR 210,-- und $ 325,--) möglich ist vergleiche zu allem VwGH 24.5.2016, Ra 2016/01/0058, mwN).