Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 19308 A/2016
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
Ra 2016/08/0001
Entscheidungsdatum
24.02.2016
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Rechtssatz
Im vorliegenden Fall lag ein Grund für eine - sei es auch nur teilweise - Nachsicht nicht vor. Bei einer Beschäftigungsaufnahme, die zum einen mehr als ein halbes Jahr nach dem vorgeworfenen Verhalten und zum anderen nur für die Dauer von rund zwei Wochen erfolgt, kann keine Rede davon sein, dass dadurch ein Ausgleich der durch die Vereitelung (bzw. Weigerung) entstandenen negativen Konsequenzen für die Versichertengemeinschaft bewirkt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016080001.L06
Im RIS seit
13.10.2020
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2020
Dokumentnummer
JWR_2016080001_20160224L06