Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ra 2024/16/0077
Entscheidungsdatum
22.10.2025
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
VwGVG 2014 §24 Abs1
VwRallg
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2024/16/0078 E 22.10.2025
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/16/0132 B 11. Jänner 2016 RS 2
Stammrechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 24 Abs. 1 VwGVG hat das Verwaltungsgericht (selbst bei anwaltlich Vertretenen) auch ohne Antrag von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen, wenn es dies für erforderlich hält, wobei die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Parteiantrag nicht im Belieben, sondern im pflichtgemäßen Ermessen des Verwaltungsgerichts steht (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 9. September 2014, Ro 2014/09/0049, sowie vom 27. Jänner 2015, Ra 2014/19/0085). Dies ist nach der Rechtsprechung etwa dann anzunehmen, wenn die Beweiswürdigung der Verwaltungsbehörde substantiiert bekämpft oder ein konkretes sachverhaltsbezogenes Vorbringen erstattet wird.Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu Paragraph 24, Absatz eins, VwGVG hat das Verwaltungsgericht (selbst bei anwaltlich Vertretenen) auch ohne Antrag von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen, wenn es dies für erforderlich hält, wobei die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Parteiantrag nicht im Belieben, sondern im pflichtgemäßen Ermessen des Verwaltungsgerichts steht vergleiche etwa die hg. Erkenntnisse vom 9. September 2014, Ro 2014/09/0049, sowie vom 27. Jänner 2015, Ra 2014/19/0085). Dies ist nach der Rechtsprechung etwa dann anzunehmen, wenn die Beweiswürdigung der Verwaltungsbehörde substantiiert bekämpft oder ein konkretes sachverhaltsbezogenes Vorbringen erstattet wird.
Schlagworte
Ermessen VwRallg8
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024160077.L03
Im RIS seit
25.11.2025
Zuletzt aktualisiert am
16.12.2025
Dokumentnummer
JWR_2024160077_20251022L04