Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Fr 2016/01/0014

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 19449 A/2016

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

Fr 2016/01/0014

Entscheidungsdatum

13.09.2016

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

BFA-VG 2014 §18 Abs5;
BFA-VG 2014 §18;
VwGVG 2014 §13 Abs2;
VwGVG 2014 §13 Abs5;
VwRallg;

Rechtssatz

Nach den Erläuterungen zu Paragraph 18, BFA-VG in der Fassung des FNG-Anpassungsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2013,, "sieht der Entwurf in Absatz 5, weiterhin einen hohen Rechtsschutzstandard vor" um "entsprechende Rechtssicherheit gewährleisten zu können" und soll mit Paragraph 18, Absatz 5, BFA-VG dem BVwG "die Möglichkeit einer entsprechenden Korrektur" eingeräumt werden vergleiche Regierungsvorlage 2144 BlgNR 24. GP, 12f). Dabei folgt Paragraph 18, Absatz eins und 5 BFA-VG der Systematik des Paragraph 13, Absatz 2 und 5 VwGVG 2014. Hier wie dort kann die Behörde die aufschiebende Wirkung mit Bescheid ausschließen bzw. aberkennen. Gemäß Paragraph 13, Absatz 5, VwGVG 2014 hat das VwG über eine Beschwerde gegen einen solchen Ausschluss "ohne weiteres Verfahren unverzüglich zu entscheiden" (Hinweis B vom 9. Juni 2015, Ra 2015/08/0049). Paragraph 18, Absatz 5, BFA-VG kann daher - als lex specialis zu Paragraph 13, Absatz 5, VwGVG 2014 - nur so gelesen werden, dass das BVwG über eine Beschwerde gegen die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung nach Paragraph 18, Absatz eins, BFA-VG (bzw. gegen einen derartigen trennbaren Spruchteil eines Bescheides des BFA) gemäß Paragraph 18, Absatz 5, BFA-VG binnen einer Woche ab Vorlage der Beschwerde zu entscheiden hat. Eine solche dringende Behandlung der Beschwerde gegen die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung entspricht dem Anliegen des Gesetzgebers, in jenen Fällen, in denen nach der Erfahrung das Rechtschutzinteresse mangels echter Gefährdung des Antragstellers am geringsten ist vergleiche Regierungsvorlage 2144 BlgNR 24. GP, 12 f) ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen vergleiche Regierungsvorlage 582 BlgNR 25. GP, 6).

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:FR2016010014.F07

Im RIS seit

17.11.2016

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2018

Dokumentnummer

JWR_2016010014_20160913F07