Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
Ro 2015/17/0022
Entscheidungsdatum
16.03.2016
Index
E6J
34 Monopole
Norm
GSpG 1989 §21
62008CJ0064 Engelmann VORAB
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2018/09/0044 B 30.05.2018
Rechtssatz
Der EuGH hat die Vereinbarkeit der Begrenzung der Zahl von Konzessionen mit dem Unionsrecht grundsätzlich bejaht (EuGH vom 9. September 2010, Rs C-64/08, Engelmann, Rn 44f). Er sprach aus, dass eine Begrenzung der Zahl der Konzessionen und damit der Spielbanken auf zwölf - was nach den Angaben der österreichischen Regierung einer Spielbank auf 750.000 Einwohner entspricht - im betroffenen Sektor bereits ihrem Wesen nach ermöglicht, die Gelegenheiten zum Spiel einzuschränken und damit ein Ziel des Allgemeininteresses zu erreichen, das durch das Unionsrecht anerkannt ist. Da die Verbraucher sich an einen anderen Ort begeben müssen, um in einer Spielbank an den fraglichen Glücksspielen teilnehmen zu können, verstärkt eine Begrenzung der Zahl der Spielbanken die Hindernisse für die Teilnahme an derartigen Spielen.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62008CJ0064 Engelmann VORAB
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015170022.J07
Im RIS seit
25.06.2021
Zuletzt aktualisiert am
28.06.2021
Dokumentnummer
JWR_2015170022_20160316J07