Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ro 2015/12/0013
Entscheidungsdatum
19.02.2018
Index
10/05 Bezüge Unvereinbarkeit
Norm
BVG Begrenzung von Bezügen 1997 §4 Abs1;
BVG Begrenzung von Bezügen 1997 §4 Abs3;
Rechtssatz
Dass der Gesetzgeber betreffend Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern davon ausging, dass sie der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, ergibt sich schon daraus, dass er für sie in § 4 Abs. 3 BVG Begrenzung von Bezügen 1997 eine Ausnahmeregelung zu § 4 Abs. 1 legcit traf.Dass der Gesetzgeber betreffend Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern davon ausging, dass sie der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, ergibt sich schon daraus, dass er für sie in Paragraph 4, Absatz 3, BVG Begrenzung von Bezügen 1997 eine Ausnahmeregelung zu Paragraph 4, Absatz eins, legcit traf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2015120013.J01
Im RIS seit
16.03.2018
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2018
Dokumentnummer
JWR_2015120013_20180219J01