Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2015/08/0176

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

Ra 2015/08/0176

Entscheidungsdatum

01.12.2017

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §10 Abs3;

Rechtssatz

Es ist - in einer (einzigen) Entscheidung - in einem ersten Schritt über den Anspruchsverlust nach Paragraph 10, Absatz eins, AlVG und in einem weiteren Schritt über die (allfällige) gänzliche oder teilweise Nachsicht gemäß Paragraph 10, Absatz 3, AlVG abzusprechen. Bei einer jedenfalls zu erteilenden gänzlichen Nachsicht kann von einer abschließenden Beurteilung der Voraussetzungen des Paragraph 10, Absatz eins, AlVG auch von vornherein Abstand genommen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015080176.L04

Im RIS seit

22.12.2017

Zuletzt aktualisiert am

06.02.2018

Dokumentnummer

JWR_2015080176_20171201L04