Es wurde der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG bereits mit der am 12. August 1989 in Kraft getretenen Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft vom 19. Juli 1989 über die Übertragung der Planung und des Baues von Hochleistungsstrecken oder von Teilen derselben an die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG, BGBl Nr 405/1989 die Planung der Strecke Gloggnitz-Mürzzuschlag übertragen. Da BGBl Nr 576/1989 erst am 1. Jänner 1990 in Kraft getreten ist, war es zur Erlassung der Verordnung BGBl Nr 405/1989 auch nicht erforderlich, einen Beschluss der Bundesregierung über das gesamt- bzw gemeinwirtschaftliche Interesse an dieser Übertragung einzuholen.Es wurde der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG bereits mit der am 12. August 1989 in Kraft getretenen Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft vom 19. Juli 1989 über die Übertragung der Planung und des Baues von Hochleistungsstrecken oder von Teilen derselben an die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG, Bundesgesetzblatt Nr 405 aus 1989, die Planung der Strecke Gloggnitz-Mürzzuschlag übertragen. Da Bundesgesetzblatt Nr 576 aus 1989, erst am 1. Jänner 1990 in Kraft getreten ist, war es zur Erlassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr 405 aus 1989, auch nicht erforderlich, einen Beschluss der Bundesregierung über das gesamt- bzw gemeinwirtschaftliche Interesse an dieser Übertragung einzuholen.