Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 19045 A/2015
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
Ro 2014/03/0008
Entscheidungsdatum
18.02.2015
Index
20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
Norm
EisbEG 1954 §11;
EisbEG 1954 §16;
EisbEG 1954 §18;
EisbEG 1954 §4;
EisbEG 1954 §5;
Rechtssatz
Ob die Enteignungswerberin im Enteignungsverfahrens nach Vorliegen der Amtsgutachten zur Höhe der Entschädigung ein Angebot zum privatrechtlichen Erwerb der Liegenschaftsanteile in angemessener Höhe erstattet hat, ist irrelevant. Es widerspräche nämlich der gesetzlichen Systematik, wonach die (endgültige) Ermittlung der Höhe einer angemessenen Entschädigung von der Frage der Zulässigkeit und des Umfangs der Enteignung entkoppelt ist, wenn die Enteignungswerberin im Enteignungsverfahren selbst - insbesondere auch noch im Berufungsverfahren über den Gegenstand und den Umfang der Enteignung - verhalten wäre, auf die jeweils aktuellen Verfahrensergebnisse zu reagieren und neue Angebote zur privatrechtlichen Einigung zu unterbreiten, um die Enteignung im Sinne der notwendigen Zulässigkeitserfordernisses zu erreichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014030008.J05
Im RIS seit
25.03.2015
Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017
Dokumentnummer
JWR_2014030008_20150218J05