Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
2013/10/0022
Entscheidungsdatum
25.04.2014
Index
82/04 Apotheken Arzneimittel
Rechtssatz
Bei dem durch einflutende Facharztpatienten hervorgerufenen Bedarf handelt es sich um einen solchen gemäß § 10 Abs. 5 ApG 1907 auf Grund "der Inanspruchnahme von Einrichtungen", der im Einzelfall oder durch repräsentative Untersuchungen zu ermitteln und dem Bedarf eines ständigen Einwohners gegenüber zu stellen ist.Bei dem durch einflutende Facharztpatienten hervorgerufenen Bedarf handelt es sich um einen solchen gemäß Paragraph 10, Absatz 5, ApG 1907 auf Grund "der Inanspruchnahme von Einrichtungen", der im Einzelfall oder durch repräsentative Untersuchungen zu ermitteln und dem Bedarf eines ständigen Einwohners gegenüber zu stellen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013100022.X07
Im RIS seit
03.06.2014
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2014
Dokumentnummer
JWR_2013100022_20140425X07