Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2013/01/0151

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2013/01/0151

Entscheidungsdatum

18.06.2014

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §12 Z3 idF 2009/I/122;
StbG 1985 §4;

Rechtssatz

Nach dem Wortlaut des Paragraph 12, Ziffer 3, zweiter Satz StbG kommt die Verleihung der Staatsbürgerschaft nur in Betracht, wenn der Behörde nachgewiesen wird (arg: "nachweislich"), dass der österreichische Vater des minderjährigen Verleihungswerbers seit mindestens zwölf Monaten (zurückgerechnet vom Entscheidungszeitpunkt) sowohl den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen als auch seinen ständigen und rechtmäßigen Aufenthalt im Ausland hat. Nach den Gesetzesmaterialien zur StbG-Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 122 aus 2009, Regierungsvorlage 330 BlgNR, 24. Gesetzgebungsperiode soll durch das Nachweiserfordernis gewährleistet werden, "dass Fälle eines 'Schein-Auslandsösterreichers' nicht in diese Regelung fallen."

Diesen Nachweis hat der Verleihungswerber vergleiche auch dessen Mitwirkungspflicht gemäß Paragraph 4, StbG) bzw. sein Vater zu erbringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013010151.X02

Im RIS seit

23.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2014

Dokumentnummer

JWR_2013010151_20140618X02