Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2012/17/0033
Entscheidungsdatum
23.02.2012
Index
34 Monopole
Rechtssatz
Handelt es sich bei dem vorliegenden Gerät um ein solches, für welches nicht explizit durch das GSpG eine Ausnahme vorgesehen ist, ergibt sich daraus jedenfalls, dass das Betreiben eines solchen Gerätes ohne Konzession nach dem GSpG unzulässig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2012170033.X01
Im RIS seit
23.03.2012
Zuletzt aktualisiert am
05.07.2012
Dokumentnummer
JWR_2012170033_20120223X01