Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2012/08/0305

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2012/08/0305

Entscheidungsdatum

04.09.2013

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §10 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Liegt einer der Tatbestände des Paragraph 10, Absatz eins, AlVG vor, hat es zu den im zweiten Teil dieses Absatzes vorgesehenen Sanktionen zu kommen. Angesichts des klaren Wortlauts dieser Regelung und ihrer Funktion liegt deren Anwendung nicht im Ermessen des Arbeitsmarktservice. Dieses hat nur insofern Spielraum, als der Anspruchsverlust in berücksichtigungswürdigen Fällen ganz oder teilweise nachzusehen ist vergleiche dazu das hg. Erkenntnis vom 7. September 2005, Zl. 2002/08/0199).

Schlagworte

Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012080305.X03

Im RIS seit

02.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2014

Dokumentnummer

JWR_2012080305_20130904X03