Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
2012/07/0256
Entscheidungsdatum
20.11.2014
Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
80/06 Bodenreform
Norm
FlVfGG §15;
FlVfGG §20 Abs3;
FlVfLG Tir 1996 §33 Abs2 litc Z2 idF 2010/007;
Rechtssatz
Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung kann auch außerhalb einer Hauptteilung stattgefunden und allenfalls ein einer Hauptteilung gleichzuhaltendes Endergebnis mit sich gebracht haben; diesfalls ist es einer Hauptteilung gleichzuhalten (vgl. E 15. September 2011, 2010/07/0106).Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung kann auch außerhalb einer Hauptteilung stattgefunden und allenfalls ein einer Hauptteilung gleichzuhaltendes Endergebnis mit sich gebracht haben; diesfalls ist es einer Hauptteilung gleichzuhalten vergleiche E 15. September 2011, 2010/07/0106).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2012070256.X04
Im RIS seit
11.02.2015
Zuletzt aktualisiert am
28.04.2015
Dokumentnummer
JWR_2012070256_20141120X04