Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
11
Geschäftszahl
2012/07/0104
Entscheidungsdatum
20.02.2014
Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
80/06 Bodenreform
Norm
FlVfGG §15;
FlVfLG Tir 1996 §33 Abs2 litc idF 2010/007;
FlVfLG Tir 1996 §36 Abs2;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2012/07/0159
2012/07/0158
Rechtssatz
Bei den Rücklagen stellt sich generell die Frage, aus welchen Überschüssen welches Rechnungskreises sie gebildet wurden, dh ob sie sich aus den Überschüssen der Substanznutzungen und/oder der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zusammensetzen. Während die Überschüsse aus der Substanznutzung der Gemeinde zustünden, wären bei den Überschüssen aus land- und forstwirtschaftlicher Nutzung aber die Belastungen der Agrargemeinschaft durch die Bewirtschaftung der bestehenden Nutzungsrechte und eine angemessene Abgeltung für die Bewirtschaftung der agrargemeinschaftlichen Flächen durch die Agrargemeinschaft in Abzug zu bringen (vgl. VfGH E 2. Oktober 2013, B 550/2012-7).Bei den Rücklagen stellt sich generell die Frage, aus welchen Überschüssen welches Rechnungskreises sie gebildet wurden, dh ob sie sich aus den Überschüssen der Substanznutzungen und/oder der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zusammensetzen. Während die Überschüsse aus der Substanznutzung der Gemeinde zustünden, wären bei den Überschüssen aus land- und forstwirtschaftlicher Nutzung aber die Belastungen der Agrargemeinschaft durch die Bewirtschaftung der bestehenden Nutzungsrechte und eine angemessene Abgeltung für die Bewirtschaftung der agrargemeinschaftlichen Flächen durch die Agrargemeinschaft in Abzug zu bringen vergleiche VfGH E 2. Oktober 2013, B 550/2012-7).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2012070104.X11
Im RIS seit
21.03.2014
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2017
Dokumentnummer
JWR_2012070104_20140220X11