Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
10
Geschäftszahl
2012/07/0104
Entscheidungsdatum
20.02.2014
Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
80/06 Bodenreform
Norm
FlVfGG §21;
FlVfGG §34 Abs2;
FlVfLG Tir 1996 §65;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2012/07/0159
2012/07/0158
Rechtssatz
Nach § 65 Tir FlVfLG 1996 ist die Erlassung eines Bescheides mit Inhalten eines Regulierungsplanes nur für Wirtschaftspläne und Satzungen vorgesehen. In einem Regulierungsplan ist ein Auftrag an die Behörde, in einem bestimmten Zusammenhang einen Leistungsbescheid gegenüber einem Dritten zu erlassen, fehl am Platz.Nach Paragraph 65, Tir FlVfLG 1996 ist die Erlassung eines Bescheides mit Inhalten eines Regulierungsplanes nur für Wirtschaftspläne und Satzungen vorgesehen. In einem Regulierungsplan ist ein Auftrag an die Behörde, in einem bestimmten Zusammenhang einen Leistungsbescheid gegenüber einem Dritten zu erlassen, fehl am Platz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2012070104.X10
Im RIS seit
21.03.2014
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2017
Dokumentnummer
JWR_2012070104_20140220X10