Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2011/03/0112

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2011/03/0112

Entscheidungsdatum

22.10.2012

Index

92 Luftverkehr

Norm

LuftfahrtG 1958 §9 Abs2;

Rechtssatz

Paragraph 9, Absatz 2, LuftfahrtG stellt auf die Berücksichtigung des gesamten Spektrums der in jedem Einzelfall in Betracht kommenden öffentlichen Interessen ab. Insoweit sind naturschutzrechtliche Einwände gegen die Bewilligung genauso beachtlich, wie umgekehrt etwa auch die ins Treffen geführte volksmedizinische Versorgung in die Abwägung einzufließen hat. Ob und gegebenenfalls welche öffentlichen Interessen für die beantragte Bewilligung sprechen oder der Erteilung der Bewilligung entgegenstehen, hängt von den im Einzelfall konkret gegebenen Umständen ab (Hinweis E vom 24. Juli 2012, Zl 2009/03/0069, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011030112.X03

Im RIS seit

21.11.2012

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015

Dokumentnummer

JWR_2011030112_20121022X03

Rechtssatz für 2012/03/0100

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2012/03/0100

Entscheidungsdatum

28.02.2014

Index

92 Luftverkehr

Norm

LuftfahrtG 1958 §9 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/03/0112 E 22. Oktober 2012 RS 3

Stammrechtssatz

Paragraph 9, Absatz 2, LuftfahrtG stellt auf die Berücksichtigung des gesamten Spektrums der in jedem Einzelfall in Betracht kommenden öffentlichen Interessen ab. Insoweit sind naturschutzrechtliche Einwände gegen die Bewilligung genauso beachtlich, wie umgekehrt etwa auch die ins Treffen geführte volksmedizinische Versorgung in die Abwägung einzufließen hat. Ob und gegebenenfalls welche öffentlichen Interessen für die beantragte Bewilligung sprechen oder der Erteilung der Bewilligung entgegenstehen, hängt von den im Einzelfall konkret gegebenen Umständen ab (Hinweis E vom 24. Juli 2012, Zl 2009/03/0069, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012030100.X02

Im RIS seit

07.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015

Dokumentnummer

JWR_2012030100_20140228X02