Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2010/08/0257

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2010/08/0257

Entscheidungsdatum

15.05.2013

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10;
AlVG 1977 §9;

Rechtssatz

Paragraphen 9 und 10 AlVG verlangen nicht nur, dass sich eine arbeitslose Person um Kontaktaufnahme beim potentiellen Dienstgeber bemüht, sondern auch, dass diese anschließend die Beschäftigung tatsächlich antritt, um möglichst bald aus dem Leistungsbezug nach dem AlVG wieder auszuscheiden. Die Arbeitslose traf daher die Verpflichtung, die ihr zugewiesene Beschäftigung zum ehestmöglichen Zeitpunkt anzutreten (hg. Erkenntnis vom 22. Februar 2012, Zl. 2009/08/0071).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2010080257.X05

Im RIS seit

21.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2013

Dokumentnummer

JWR_2010080257_20130515X05