Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2009/10/0265

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2009/10/0265

Entscheidungsdatum

26.09.2011

Index

L92054 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Oberösterreich

Norm

SHG OÖ 1998 §7 Abs1;
SHG OÖ 1998 §9 Abs3;

Rechtssatz

Paragraph 9, Absatz 3, OÖ SHG 1998 sieht bei der Leistung sozialer Hilfe zum Lebensunterhalt die Berücksichtigung des Einkommens des "im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten (Lebensgefährten)" vor. In diese Regelung ist nicht nur der Ehegatte, sondern auch ein Lebensgefährte einbezogen, mit dem der Hilfe Suchende gemeinsam lebt und wirtschaftet. Von dieser Regelung ist daher auch die sogenannte Lebensgemeinschaft erfasst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009100265.X01

Im RIS seit

02.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2011

Dokumentnummer

JWR_2009100265_20110926X01