Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2009/08/0047
Entscheidungsdatum
19.10.2011
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz
Dem Arbeitslosen musste - gerade im Hinblick auf die telefonische Kontaktaufnahme des potentiellen Arbeitgebers - klar sein, dass der potentielle Arbeitgeber an einer raschen Besetzung der offenen Stelle interessiert war. Wenn er in dieser Situation aber vom potentiellen Dienstgeber verlangte, dieser möge sich an das Arbeitsmarktservice wenden, sodass dieses wiederum ihm einen Stellenvorschlag unterbreiten könne, so nahm er billigend in Kauf, dass die Beschäftigung mit ihm nicht zustande kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009080047.X05
Im RIS seit
28.11.2011
Zuletzt aktualisiert am
20.12.2013
Dokumentnummer
JWR_2009080047_20111019X05