Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2009/08/0047

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2009/08/0047

Entscheidungsdatum

19.10.2011

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Rechtssatz

Dem Arbeitslosen musste - gerade im Hinblick auf die telefonische Kontaktaufnahme des potentiellen Arbeitgebers - klar sein, dass der potentielle Arbeitgeber an einer raschen Besetzung der offenen Stelle interessiert war. Wenn er in dieser Situation aber vom potentiellen Dienstgeber verlangte, dieser möge sich an das Arbeitsmarktservice wenden, sodass dieses wiederum ihm einen Stellenvorschlag unterbreiten könne, so nahm er billigend in Kauf, dass die Beschäftigung mit ihm nicht zustande kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009080047.X05

Im RIS seit

28.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2013

Dokumentnummer

JWR_2009080047_20111019X05