Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2008/10/0199

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2008/10/0199

Entscheidungsdatum

21.10.2010

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs1;
ApG 1907 §10 Abs2;
ApG 1907 §10 Abs4;

Rechtssatz

Die Berücksichtigung des Fremdenverkehrs bei Ermittlung des einer bestehenden öffentlichen Apotheke weiterhin verbleibenden Versorgungspotenzials bedarf einer Feststellung der Gegebenheiten des konkreten Falles. Wenn die erforderlichen einzelfallbezogenen Feststellungen aber nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich sind, ist es zulässig, auf allgemeine, für den jeweiligen Fall repräsentative Untersuchungsergebnisse zurückzugreifen, und auf diesem Weg Ausmaß und Verhältnis, in dem die Inanspruchnahme der Apotheke zu jener eines ständigen Einwohners steht, aufzuzeigen vergleiche E 14. Dezember 2007, 2005/10/0228).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2008100199.X04

Im RIS seit

22.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2017

Dokumentnummer

JWR_2008100199_20101021X04