Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2008/01/0230

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2008/01/0230

Entscheidungsdatum

24.06.2010

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Die Begehung von Straftaten gegen Ende des Aufenthaltes in Österreich nach langjährigem davor gelegenem Wohlverhalten indiziert, dass sich die Persönlichkeit des Antragstellers gegen Ende seines Aufenthaltes zum Schlechteren entwickelt hat. Es ist daher nicht rechtswidrig, dass die über die Verleihung der Staatsbürgerschaft entscheidende Behörde diesen Umstand negativ für den Verleihungswerber in ihre Beurteilung des Gesamtverhaltens einbezogen hat vergleiche das hg. Erkenntnis vom 19. Jänner 2000, Zl. 99/01/0377, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2008010230.X02

Im RIS seit

21.07.2010

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2014

Dokumentnummer

JWR_2008010230_20100624X02