Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
2007/10/0189
Entscheidungsdatum
29.09.2010
Index
82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm
ApG 1907 §10 Abs2 Z3;
ApG 1907 §10 Abs3;
ApG 1907 §10 Abs4;
Rechtssatz
Die - in jedem Fall offenstehende - Möglichkeit auch entfernter gelegene Apotheken aufzusuchen und sich dort mit Arzneimitteln zu versorgen, besagt nicht, dass eine Inanspruchnahme der nächstgelegenen Apotheke zur Deckung des Arzneimittelbedarfs deshalb als Ausnahmefall anzusehen wäre (vgl. E 31. Juli 2009, 2007/10/0287; E 21. Mai 2008, 2006/10/0254).Die - in jedem Fall offenstehende - Möglichkeit auch entfernter gelegene Apotheken aufzusuchen und sich dort mit Arzneimitteln zu versorgen, besagt nicht, dass eine Inanspruchnahme der nächstgelegenen Apotheke zur Deckung des Arzneimittelbedarfs deshalb als Ausnahmefall anzusehen wäre vergleiche E 31. Juli 2009, 2007/10/0287; E 21. Mai 2008, 2006/10/0254).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007100189.X04
Im RIS seit
20.10.2010
Zuletzt aktualisiert am
22.12.2015
Dokumentnummer
JWR_2007100189_20100929X04