Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2007/10/0189
Entscheidungsdatum
29.09.2010
Index
82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm
ApG 1907 §10 Abs2 Z3;
ApG 1907 §10 Abs3;
ApG 1907 §10 Abs4;
Rechtssatz
Im Rahmen der Ermittlung des Versorgungspotenziales sind "Auspendler" von der Zahl der ständigen Einwohner des Versorgungsgebietes nicht abzuziehen, weil das Gesetz keine Unterscheidung der Wohnbevölkerung in verschiedene Arten ständiger Einwohner kennt (vgl. E 21. Mai 2008, 2007/10/0029).Im Rahmen der Ermittlung des Versorgungspotenziales sind "Auspendler" von der Zahl der ständigen Einwohner des Versorgungsgebietes nicht abzuziehen, weil das Gesetz keine Unterscheidung der Wohnbevölkerung in verschiedene Arten ständiger Einwohner kennt vergleiche E 21. Mai 2008, 2007/10/0029).
Schlagworte
Standort
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007100189.X03
Im RIS seit
20.10.2010
Zuletzt aktualisiert am
22.12.2015
Dokumentnummer
JWR_2007100189_20100929X03