Eine auf die Bestimmung des § 60 Abs. 1 lit. c Wr BauO gestützte Bewilligungspflicht hat der Verwaltungsgerichtshof in seiner Judikatur zum Beispiel in der Änderung der Ausgestaltung einer Terrasse (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 12. Juni 1990, Zl. 89/05/0223), in der Anbringung einer großflächigen, zehn Zentimeter starken Verkleidung einer Fassade und in der Verschließung einer offenen Terrasse durch eine Dachkonstruktion (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 30. Jänner 2007, Zl. 2004/05/0205), in der Überdachung einer Terrasse (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 27. Februar 1996, Zl. 95/05/0052), in der Schaffung von Maueröffnungen (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 29. März 1994, Zl. 93/05/0289) und in der Überdeckung einer Pergola bzw. der Errichtung eines Flugdaches (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 2007/05/0102) erblickt.Eine auf die Bestimmung des Paragraph 60, Absatz eins, Litera c, Wr BauO gestützte Bewilligungspflicht hat der Verwaltungsgerichtshof in seiner Judikatur zum Beispiel in der Änderung der Ausgestaltung einer Terrasse (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 12. Juni 1990, Zl. 89/05/0223), in der Anbringung einer großflächigen, zehn Zentimeter starken Verkleidung einer Fassade und in der Verschließung einer offenen Terrasse durch eine Dachkonstruktion (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 30. Jänner 2007, Zl. 2004/05/0205), in der Überdachung einer Terrasse (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 27. Februar 1996, Zl. 95/05/0052), in der Schaffung von Maueröffnungen (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 29. März 1994, Zl. 93/05/0289) und in der Überdeckung einer Pergola bzw. der Errichtung eines Flugdaches (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 2007/05/0102) erblickt.