Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 17167 A/2007
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
2006/07/0024
Entscheidungsdatum
29.03.2007
Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
001 Verwaltungsrecht allgemein
80/06 Bodenreform
Norm
FlVfGG §40 Abs1;
FlVfLG Tir 1996 §75 Abs1;
VwRallg;
Rechtssatz
Eine Erklärung iSd § 75 Abs 1 Tir FlVfLG 1996 muss - um die Rechtsfolgen der Bindung und der (eingeschränkten) Unwiderrufbarkeit nach sich zu ziehen - mehr sein als eine bloße Wissenserklärung. Es muss sich um eine vor oder gegenüber der Behörde abgegebene und auf die Herbeiführung von Rechtsfolgen gerichtete, hinsichtlich ihres Inhaltes eindeutige, rechtsgestaltende Willenserklärung handeln.Eine Erklärung iSd Paragraph 75, Absatz eins, Tir FlVfLG 1996 muss - um die Rechtsfolgen der Bindung und der (eingeschränkten) Unwiderrufbarkeit nach sich zu ziehen - mehr sein als eine bloße Wissenserklärung. Es muss sich um eine vor oder gegenüber der Behörde abgegebene und auf die Herbeiführung von Rechtsfolgen gerichtete, hinsichtlich ihres Inhaltes eindeutige, rechtsgestaltende Willenserklärung handeln.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden
und von Parteierklärungen VwRallg9/1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070024.X07
Im RIS seit
14.05.2007
Zuletzt aktualisiert am
06.10.2011
Dokumentnummer
JWR_2006070024_20070329X07