Die fachgerechte Errichtung einer Funkanlage wie der hier gegebenen (bestehend aus einem verzinkten Standrohr [Durchmesser 8 cm, ca. 6 m lang], einer Stabantenne [ca. 5 m lang], einer Drahtantenne [ca. 10 m lang], drei Stück Befestigungsseilen [a ca. 8 m lang] und einem Betonständer [Durchmesser ca. 40 cm]) bedarf jedenfalls eines wesentlichen Maßes an bautechnischen Kenntnissen, gilt es doch Gefahren, insbesondere durch ein Umstürzen oder durch Schwingungen einer solchen Anlage, etwa auch bei Windstößen, zu vermeiden, weshalb eine Anlage dieser Dimension entsprechend sicher aufgestellt werden muss (vgl. auch z.B. das hg. Erkenntnis vom 25. Februar 2005, Zl. 2003/05/0095). (Hier: Daran ändert es auch nichts, dass zur Aufstellung ein Gartenschirmständer verwendet wurde. Einerseits ist ein solcher bestimmungsgemäß nur für Gartenschirme vorgesehen, andererseits reichte er offenbar faktisch für die Befestigung nicht aus, wurde die Antenne doch auch mit Seilen gesichert.)Die fachgerechte Errichtung einer Funkanlage wie der hier gegebenen (bestehend aus einem verzinkten Standrohr [Durchmesser 8 cm, ca. 6 m lang], einer Stabantenne [ca. 5 m lang], einer Drahtantenne [ca. 10 m lang], drei Stück Befestigungsseilen [a ca. 8 m lang] und einem Betonständer [Durchmesser ca. 40 cm]) bedarf jedenfalls eines wesentlichen Maßes an bautechnischen Kenntnissen, gilt es doch Gefahren, insbesondere durch ein Umstürzen oder durch Schwingungen einer solchen Anlage, etwa auch bei Windstößen, zu vermeiden, weshalb eine Anlage dieser Dimension entsprechend sicher aufgestellt werden muss vergleiche auch z.B. das hg. Erkenntnis vom 25. Februar 2005, Zl. 2003/05/0095). (Hier: Daran ändert es auch nichts, dass zur Aufstellung ein Gartenschirmständer verwendet wurde. Einerseits ist ein solcher bestimmungsgemäß nur für Gartenschirme vorgesehen, andererseits reichte er offenbar faktisch für die Befestigung nicht aus, wurde die Antenne doch auch mit Seilen gesichert.)