Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2006/01/0520

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2006/01/0520

Entscheidungsdatum

25.06.2009

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AufG 1992
FrG 1997
NAG 2005
StbG 1985 §10 Abs1 Z1

Beachte


Besprechung in:
migralex 03/2010, S 104 bis 107;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 20. Juni 2006, Zl. 2008/01/0316, im Hinblick das Erfordernis des rechtmäßigen (und ununterbrochenen) zehnjährigen Aufenthalts ausgesprochen, dass für Zeiten vor dem In-Kraft-Treten des NAG die Rechtmäßigkeit auch mit Aufenthaltstiteln nach dem Fremdengesetz 1997 oder dem Aufenthaltsgesetz nachgewiesen werden kann. Auch die Rechtmäßigkeit der fünfjährigen Niederlassung für Zeiten vor dem In-Kraft-Treten des NAG ist nach den bis dahin geltenden maßgeblichen fremdenrechtlichen Vorschriften bzw. der auf deren Grundlage ergangenen Niederlassungsberechtigungen zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2006010520.X04

Im RIS seit

27.11.2009

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2026

Dokumentnummer

JWR_2006010520_20090625X04