Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
2006/01/0520
Entscheidungsdatum
25.06.2009
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/02 Staatsbürgerschaft
Norm
AufG 1992
FrG 1997
NAG 2005
StbG 1985 §10 Abs1 Z1
Beachte
Besprechung in:
migralex 03/2010, S 104 bis 107;
Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 20. Juni 2006, Zl. 2008/01/0316, im Hinblick das Erfordernis des rechtmäßigen (und ununterbrochenen) zehnjährigen Aufenthalts ausgesprochen, dass für Zeiten vor dem In-Kraft-Treten des NAG die Rechtmäßigkeit auch mit Aufenthaltstiteln nach dem Fremdengesetz 1997 oder dem Aufenthaltsgesetz nachgewiesen werden kann. Auch die Rechtmäßigkeit der fünfjährigen Niederlassung für Zeiten vor dem In-Kraft-Treten des NAG ist nach den bis dahin geltenden maßgeblichen fremdenrechtlichen Vorschriften bzw. der auf deren Grundlage ergangenen Niederlassungsberechtigungen zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006010520.X04
Im RIS seit
27.11.2009
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2026
Dokumentnummer
JWR_2006010520_20090625X04