Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2005/12/0268

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2005/12/0268

Entscheidungsdatum

28.04.2008

Index

10/02 Ämter der Landesregierungen

Norm

AdLRegOrgG 1925 §3 Abs1;

Rechtssatz

Aus Paragraph 3, Absatz eins, BVG über die Ämter der Landesregierung ergibt sich, dass der Landesgesetzgeber vorsehen kann, dass Geschäfte der Landesregierung im selbstständigen Wirkungsbereich nach dem Ressortsystem, also durch monokratische Entscheidung, erledigt werden. Dabei bindet weder die genannte noch andere bundesverfassungsgesetzliche Bestimmungen an eine bestimmte rechtstechnische Form, in der die Übertragung auf einzelne Mitglieder der Landesregierung vorzunehmen ist, auch nicht, inwieweit die Landesverfassung die Übertragung unmittelbar verfügt und inwieweit sie die Landesregierung ermächtigt, die näheren Bestimmungen im Wege der Geschäftsordnung zu treffen (VfSlg. 7653).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005120268.X02

Im RIS seit

13.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2014

Dokumentnummer

JWR_2005120268_20080428X02