Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16650 A/2005
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2004/12/0171
Entscheidungsdatum
22.06.2005
Index
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm
BGBG 1993 §15 Abs2 Z1 idF 1999/I/132;
BGBG 1993 §15 Abs2 Z2 idF 1999/I/132;
BGBG 1993 §15 idF 1999/I/132;
Rechtssatz
Die Auffassung der Behörde, der aus einer fehlerhaften Reihung abgeleitete Anspruch der Beamtin könne sich nur auf § 15 Abs. 2 Z. 2 BGBG 1993 stützen, ist unzutreffend, zumal im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides bereits eine - der behauptetermaßen unrichtigen - Reihungsentscheidung entsprechende Ernennung erfolgt war.Die Auffassung der Behörde, der aus einer fehlerhaften Reihung abgeleitete Anspruch der Beamtin könne sich nur auf Paragraph 15, Absatz 2, Ziffer 2, BGBG 1993 stützen, ist unzutreffend, zumal im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides bereits eine - der behauptetermaßen unrichtigen - Reihungsentscheidung entsprechende Ernennung erfolgt war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004120171.X05
Im RIS seit
02.08.2005
Zuletzt aktualisiert am
30.05.2012
Dokumentnummer
JWR_2004120171_20050622X05