Der Gesichtspunkt der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes stellt ein zwingendes Allgemeininteresse im Sinne der Rechtsprechung des EuGH dar, welches auch nicht diskriminierende Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit rechtfertigen könnte (vgl. etwa in diesem Sinne EuGH 8. März 2001, Rs C-405/98, Gourmet, Rdnr. 40). Auch ohne die Spezialregelung des Art. 14 der Richtlinie 92/51/EWG für die Anerkennung bzw. Feststellung der fachlichen Qualifikation von Skilehrern ergäbe sich aus der Rechtsprechung des EuGH somit, dass Gesichtspunkte des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Personen, die Skiunterricht nehmen, als zwingende Gründe des Allgemeininteresses anzuerkennen sind, welche bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine beschränkende Regelung rechtfertigen könnten. Die von § 17 Abs. 1 lit. a Vlbg. SchischulG verfolgten Sicherheitsaspekte sind als zwingende Gründe des Allgemeininteresses zu qualifizieren, die eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit grundsätzlich rechtfertigen könnten.Der Gesichtspunkt der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes stellt ein zwingendes Allgemeininteresse im Sinne der Rechtsprechung des EuGH dar, welches auch nicht diskriminierende Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit rechtfertigen könnte vergleiche etwa in diesem Sinne EuGH 8. März 2001, Rs C-405/98, Gourmet, Rdnr. 40). Auch ohne die Spezialregelung des Artikel 14, der Richtlinie 92/51/EWG für die Anerkennung bzw. Feststellung der fachlichen Qualifikation von Skilehrern ergäbe sich aus der Rechtsprechung des EuGH somit, dass Gesichtspunkte des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Personen, die Skiunterricht nehmen, als zwingende Gründe des Allgemeininteresses anzuerkennen sind, welche bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine beschränkende Regelung rechtfertigen könnten. Die von Paragraph 17, Absatz eins, Litera a, Vlbg. SchischulG verfolgten Sicherheitsaspekte sind als zwingende Gründe des Allgemeininteresses zu qualifizieren, die eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit grundsätzlich rechtfertigen könnten.