Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2003/17/0233

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2003/17/0233

Entscheidungsdatum

04.08.2005

Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
L37166 Kanalabgabe Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein

Norm

KanalabgabenG Stmk 1955;
LAO Stmk 1963 §182;
LAO Stmk 1963 §183;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/17/0255 E 7. November 2005

Rechtssatz

Der Inhalt der Zusage, "die Anschlusskosten für Wasser, Kanal etc. bis zum äußersten Rand der wettbewerbsrechtlichen Möglichkeiten zu refundieren", lässt erkennen, dass der Bürgermeister keinen bescheidmäßigen Verzicht auf einen allfälligen künftigen Abgabenanspruch, wofür weder das Stmk KanalAbgG 1955 noch die Stmk LAO (die Abgabenabschreibung nach Paragraph 182, Stmk LAO setzt eine fällige Abgabenschuld, die Abgabennachsicht nach Paragraph 183, Stmk LAO darüber hinaus einen Antrag voraus) eine entsprechende Rechtsgrundlage geboten hätte, intendiert hat. Die im Schreiben erwähnte Refundierung wäre unverständlich, wenn ein Bescheid, dessen Bindungswirkung (auch im Falle seiner Rechtswidrigkeit mangels gesetzlicher Grundlage, vergleiche beispielsweise das hg. Erkenntnis vom 27. Oktober 1980, Zl. 675/79, VwSlg 5523 F/1980) gerade eine spätere Abgabenvorschreibung ausgeschlossen hätte, beabsichtigt gewesen wäre. Das genannte Schreiben lässt somit seinem Inhalt nach keinen Zweifel darüber aufkommen, dass damit kein Verzicht als normativer Inhalt mit den mit einem Bescheid verbundenen Rechtswirkungen intendiert gewesen ist. Es ist nicht als Bescheid zu werten.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003170233.X03

Im RIS seit

23.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2018

Dokumentnummer

JWR_2003170233_20050804X03