Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2003/10/0295

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2003/10/0295

Entscheidungsdatum

04.07.2005

Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs2 Z3;
ApG 1907 §10 Abs4;
ApG 1907 §10 Abs5;

Rechtssatz

Im Beschwerdefall liegen die Voraussetzungen für eine Ermittlung der Kundenpotentiale der im betreffenden Ort bestehenden öffentlichen Apotheken nach der "Divisionsmethode" vor. Die beiden in Rede stehenden öffentlichen Apotheken sind in einem Ort mit Zentrumsfunktion und - daraus resultierend - zahlreichen "Einflutungserregern", und weiters in einer solchen Distanz zueinander situiert, dass die Entfernungsunterschiede bei Erreichung der jeweiligen Apotheke letztlich nicht als die entscheidenden Gesichtspunkte für die Auswahl der Apotheke durch die Kunden gelten können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003100295.X04

Im RIS seit

14.09.2005

Dokumentnummer

JWR_2003100295_20050704X04