Aus § 22 des Forstgesetzes 1975 ergibt sich, dass auch im Schutzwald Holznutzungen vorgenommen werden dürfen bzw. wegen der Gefahr der Überalterung und der Notwendigkeit der Verjüngung sogar vorgenommen werden müssen. Holznutzungen, auch wenn sie aus einem Schutzwald stammen, erfordern aber auch Holzlieferungen.Aus Paragraph 22, des Forstgesetzes 1975 ergibt sich, dass auch im Schutzwald Holznutzungen vorgenommen werden dürfen bzw. wegen der Gefahr der Überalterung und der Notwendigkeit der Verjüngung sogar vorgenommen werden müssen. Holznutzungen, auch wenn sie aus einem Schutzwald stammen, erfordern aber auch Holzlieferungen.