Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
2002/07/0033
Entscheidungsdatum
08.07.2004
Index
L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
80/06 Bodenreform
Norm
FlVfGG §36 Abs1;
FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs1;
FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs2;
Rechtssatz
Die aus dem Krnt FlVfLG 1979 ableitbare Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Gemeinschaftsvermögens setzt im Falle der Verpachtung einer Eigenjagd voraus, dass das Verfahren, welches schließlich zur Beschlussfassung über die Vergabe der Eigenjagd im zuständigen Organ einer Agrargemeinschaft führt, so gestaltet ist, dass damit eine der Ertragsfähigkeit angepasste Nutzung der Jagd mit dem Ziel der Stärkung des gemeinschaftlichen Vermögens erzielt wird. Dies würde es jedoch ua erfordern, dass einer Mehrzahl von Interessenten unter gleichen Bedingungen ermöglicht wird, ein entsprechendes Angebot für die Jagdpacht an die Agrargemeinschaft zu legen. Sofern gravierende Auffassungsunterschiede über die Angemessenheit des Pachtzinses unter den Mitgliedern der Agrargemeinschaft gegeben sind, wäre vor Beschlussfassung auch ein Gutachten über die ortsüblichen Pachtzinse für vergleichbare Eigenjagden einzuholen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002070033.X06
Im RIS seit
09.08.2004
Zuletzt aktualisiert am
14.03.2012
Dokumentnummer
JWR_2002070033_20040708X06