Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2001/10/0156

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 16335 A/2004

Rechtssatznummer

52

Geschäftszahl

2001/10/0156

Entscheidungsdatum

16.04.2004

Index

L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich

Norm

NatSchG NÖ 2000 §10;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/10/0212 2001/10/0081

Rechtssatz

Die Einleitung eines allfälligen naturschutzbehördlichen Genehmigungsverfahrens setzt infolge der Projektgebundenheit dieses Verfahrens das Vorliegen einer weit fortgeschrittenen, bis zur flächenscharfen Festlegung der Trasse gediehenen Eisenbahnplanung voraus. Erst in einem solchen Stadium des eisenbahnrechtlichen Verfahrens kann von einem konkreten Projekt gesprochen werden, an dessen Verwirklichung ein öffentliches Interesse besteht und festgestellt wurde und das auf seine umwelt- und naturrelevanten Auswirkungen geprüft werden könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001100156.X52

Im RIS seit

03.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2017

Dokumentnummer

JWR_2001100156_20040416X52