Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16335 A/2004
Rechtssatznummer
37
Geschäftszahl
2001/10/0156
Entscheidungsdatum
16.04.2004
Index
L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
Norm
NatSchG NÖ 2000 §10 Abs1;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/10/0212
2001/10/0081
Rechtssatz
Die Frage allfälliger Auswirkungen eines Vorhabens auf geschützte Güter ist nach den Umständen des betreffenden Falles aufgrund einer Prognose zu lösen, die einerseits von der gegenwärtigen Beschaffenheit der Naturgüter, andererseits von Erfahrungswerten bei vergleichbaren Projekten bzw gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgeht (vgl den hg Beschluss vom 20. Dezember 1999, Zl 99/10/0204).Die Frage allfälliger Auswirkungen eines Vorhabens auf geschützte Güter ist nach den Umständen des betreffenden Falles aufgrund einer Prognose zu lösen, die einerseits von der gegenwärtigen Beschaffenheit der Naturgüter, andererseits von Erfahrungswerten bei vergleichbaren Projekten bzw gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgeht vergleiche den hg Beschluss vom 20. Dezember 1999, Zl 99/10/0204).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001100156.X37
Im RIS seit
03.05.2004
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2017
Dokumentnummer
JWR_2001100156_20040416X37