Unter einer "Freitreppe" wird insbesondere eine an einem Gebäude außen angeordnete Treppe, zB Vortreppe, Terrassentreppe, verstanden. Eine Freitreppe ist eine nicht überdachte Treppe, etwa an der Außenseite eines Bauwerkes, oder ein Treppenweg, etwa als Verbindung zwischen zwei Terrassen (Geuder/Hauer, aaO, S 593). (Im gegenständlichen Fall handelt es sich, da sie sich an der Außenseite des Gebäudes befindet, nicht überdacht ist und von der Terrasse in den Garten führt, um eine Freitreppe im Sinne des § 84 Abs 2 lit b BauO für Wien. Sie ist 1,12 m breit.)Unter einer "Freitreppe" wird insbesondere eine an einem Gebäude außen angeordnete Treppe, zB Vortreppe, Terrassentreppe, verstanden. Eine Freitreppe ist eine nicht überdachte Treppe, etwa an der Außenseite eines Bauwerkes, oder ein Treppenweg, etwa als Verbindung zwischen zwei Terrassen (Geuder/Hauer, aaO, S 593). (Im gegenständlichen Fall handelt es sich, da sie sich an der Außenseite des Gebäudes befindet, nicht überdacht ist und von der Terrasse in den Garten führt, um eine Freitreppe im Sinne des Paragraph 84, Absatz 2, Litera b, BauO für Wien. Sie ist 1,12 m breit.)