Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 15715 A/2001
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2001/03/0218
Entscheidungsdatum
14.11.2001
Index
91/01 Fernmeldewesen
Rechtssatz
Schon im Hinblick darauf, dass ein Geständnis (ein nicht bewilligtes Schnurlostelefon zu besitzen) vom Beschuldigten im fortgesetzten Verfahren jederzeit widerrufen werden kann, waren die einschreitenden Organe dazu berechtigt, dieses Gerät zum Zwecke der Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes näher in Augenschein zu nehmen. Erst auf Grund einer solchen Prüfung des Gerätes wäre es den amtshandelnden Organe möglich gewesen, alle maßgeblichen Daten über dieses Gerät aufzunehmen und somit eine Identifizierung jener konkreten Funkanlage vorzunehmen, in Bezug auf die von den einschreitenden Organen ein Verstoß gegen das TKG angenommen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001030218.X02
Im RIS seit
17.01.2002
Zuletzt aktualisiert am
22.07.2009
Dokumentnummer
JWR_2001030218_20011114X02